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Schulvorstand

                                 

  Mitglieder Stellvertreter
Schulleitung

Hr. Andreas Hölzchen
Hr. Dr. Thomas Meyer
Hr. Michael Roland

Fr. Christine Ludwig

Hr. Nils-Peter KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelH
Hr. Heribert Döring

Hr. Michael Schindewolf

Lehrkräfte

Hr. Jürgen Herbold
Hr. Stefan Roschewitz
Hr. Pasqual Koch
Hr. Andreas Schmidt 
Hr. Ariane Drake
Hr. Ralf Bähre

Fr. Sandra Secic
Hr. Dirk Neumann 
Hr. Nils Kaufeld
Hr. Holger Sasse 
Fr. Dr. Sabine Meckbach 
Hr. Jan Willem Hagen Finke

Schülervertreter

Yasir Kracher

Gina Timmermann

Kayleigh Ruhm

Maia Mannsfeld

Miko Brakmann

Alina Hildebrandt

Hinnerika Böker

Kathrin Buchhammer

Chiara Drücke

Angelika Schmidt

Lara Süßmilch

Jennifer Rudolph

Elternvertreter

Fr. S. Süßmilch
Hr. Wehrhahn

 
Landkreis-Vertreter Fr. Marie-Luise Niegel  
Außerschulische Vertreter

Hr. Ronald Tolle (Kreishandwerkerschaft)
Hr. Guido Rothmann (RdL)
Hr. Jens Auberg (Agentur f. Arbeit)
Hr. Stefan Isenberg (Bildungsbüro)

Hr. Hans-Joachim Rambow (IHK)

 

Aufgaben des Schulvorstands

nach § 38 a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

 

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

 

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

 

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23),
  4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
  6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  8. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  9. Schulpartnerschaften,
  10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
  12. Grundsätze für
    1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
    2. die Durchführung von Projektwochen,
    3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

 

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Kontakt

Georg-von-Langen-Schule
Berufsbildende Schulen Holzminden
Von-Langen Allee 5
37603 Holzminden

Erreichbarkeit

Tel.: 05531 93780 | Fax 05531 937879
E-Mail:

Öffnungszeiten Schulbüro

(Hauptgebäude)

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 13:15 Uhr

Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
Nachmittags am Di. und Do.: 15:00 - 16:00 Uhr

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