Unterrichtsausfall

Die offizielle Seite der Schulbehörde des Landkreises Holzminden:

 

Allgemeine Informationen

Wenn

  • Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg unzumutbar gefährdet sind oder
  • die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist,

weil extreme Witterungsverhältnisse herrschen (z. B. Schneefall, Schneeverwehungen, Eisregen, Sturm, Hochwasser usw.) kann der Landkreis Holzminden Unterrichtsausfall anordnen. Dies wird auf des Homepage des Landkreises Holzminden bekanntgegeben.

Auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

 

Verfahrensablauf

Der Landkreis Holzminden wird seine Entscheidung möglichst frühzeitig in den regionalen Rundfunksendern (z. B. NDR 1 Niedersachsen, NDR 2, ffn, Radio Antenne) bekanntgeben. Die Entscheidung wird in der Regel noch in der Nacht bzw. am frühen Morgen getroffen und neben der sofortigen Weitergabe an die Medien auf der Homepage des Landkreises Holzminden veröffentlicht.