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Schulvorstand

                                 

 MitgliederStellvertretung
Schulleitung

Hr. Andreas Hölzchen
Hr. Dr. Thomas Meyer
Hr. Michael Roland

Fr. Christine Ludwig

Hr. Nils-Peter KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelHr. N.-P. KriegelH
Hr. Heribert Döring

Hr. Michael Schindewolf
LehrkräfteHr. Dr. Stefan Behrens
Hr. Stefan Roschewitz
Hr. Pasqual Koch
Hr. Andreas Schmidt 
Hr. Dominik Redecker
Hr. Ralf Bähre
Hr. Patrick Bornschier
Hr. Dirk Neumann 
Hr. Nils Kaufeld
Hr. Holger Sasse 
Fr. Ariane Drake 
Hr. Jan-Willem Hagen Finke
Schülervertreter

Schülersprecherin: Fr. Neslihan Öngüc

Vertreter der Schülersprecherin: Hr. Emil Saddi

Hr. Yasir Kracher

Hr. David Liebrecht

Hr. Yussuf Bozkurt

Fr. Salma Groß

Fr. Kathrin Buchhammer

Hr. Atakan Arslan

Fr. Altina Haradinay

Hr. Cedrik Sander

Hr. Felix Borchert

Hr. Matti Möller

ElternvertreterFr. Gesa Bähre 
Landkreis-VertreterFr. Marie-Luise Niegel 
Außerschulische VertreterHr. Ronald Tolle (Kreishandwerkerschaft)
Hr. Guido Rothmann (RdL)
Hr. Jens Auberg (Agentur f. Arbeit)
NN (Bildungsbüro)
Hr. Hans-Joachim Rambow (IHK)

 

Aufgaben des Schulvorstands

nach § 38 a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

 

(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

 

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

 

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

  3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23),

  4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),

  5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),

  6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),

  7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),

  8. die Ausgestaltung der Stundentafel,

  9. Schulpartnerschaften,

  10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),

  11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie

  12. Grundsätze für

    1. die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,

    2. die Durchführung von Projektwochen,

    3. die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

    4. die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

 

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Kontakt

Georg-von-Langen-Schule
Berufsbildende Schulen Holzminden
Von-Langen-Allee 5
37603 Holzminden

Erreichbarkeit

Tel.: 0 55 31 / 93 78 - 0 | Fax: 0 55 31 / 93 78 - 79
E-Mail:

Öffnungszeiten Schulbüro

(Hauptgebäude)

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 13:15 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 15:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
 

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