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Berufseinstiegschulen (BES) - Berufsfachschulen (BFS) - Fachoberschule (FOS) - Berufliches Gymnasium (BG)
Berufseinstiegschulen (BES) - Berufsfachschulen (BFS) - Fachoberschule (FOS) - Berufliches Gymnasium (BG) - Sie wissen nicht, was für Sie am besten ist? Wir sind für Sie da!
Sprechen Sie einfach mit uns - speziell bei den Online-Informationsabenden!
Selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner für alle Erziehungsberechtigten und wir stehen bei Fragen gern zur Verfügung!
Ab diesem Jahr bieten wir die Informationsabende im neuen Format an: Wir sind online für Sie da!
Von Dezember bis April gibt es allgemeine Informationsabende und auch Termine speziell für bestimmte Schulformen. Bei diesen Online-Informationsabenden geben Mitglieder der erweiterten Schulleitung der Georg-von-Langen-Schule online
- allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten in unserer Schule,
- stellen die verschiedenen Schulformen mit den speziellen Schwerpunkten vor,
- geben Tipps für Ihren weiteren Bildungsweg und
- wir klären Ihre Fragen und
- wir sind anschließend in einem persönlichen Gespräch am Telefon für Sie da.
Zeitlicher Ablauf der Online-Informationsabende:
17:30 Uhr bis 18:00 Uhr Vorstellung des Bildungsangebots
18:00 Uhr bis 18:30 Uhr Klären von Fragen
18:30 Uhr bis 19:00 Uhr Individuelle telefonische Beratung
Termine der weiteren Online-Informationsabende:
Mittwoch, 10.03.2021
Mittwoch, 17.03.2021
Mittwoch, 24.03.2021
Mittwoch, 31.03.2021Mittwoch, 07.04.2021
Sie melden sich bis Mittwochmittag vor der gewünschten Veranstaltung per E-Mail an:
Sie erhalten einen Link per E-Mail zugeschickt, mit dem Sie bei der Online-Veranstaltung über Microsoft Teams teilnehmen können.
Telefonisch erreichbar sind wir an diesem Abend in der oben angegebenen Zeit unter der Rufnummer 05531 / 93 78 - 78
Für die Anmeldung zum Schuljahr 2021/2022 nutzen Sie bitte unsere Online-Anmeldung:
hier geht es zur Online-Anmeldung
Alternativ können Sie auch eine PDF-Version vom Anmeldeformular 2021/22 herunterladen.
Unser Schulbüro ist wie unten angegeben besetzt. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten wir Sie bitten, auch beim Aufsuchen des Schulbüros die Hygieneregeln zu beachten und einzeln einzutreten.
Entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums
wird der Unterricht für alle Klassen nach Stundenplan online oder in Präsenz erteilt (Szenario C oder im Wechselmodell im Szenario B).
Wie es nach den Osterferien weitergeht:
Das Szenario B (Wechselunterricht) bleibt auch nach den Osterferien bestehen.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Landkreis Holzminden über den Grenzwert von 100, wird es dazu kommen, dass der Landkreis die Notbremse zieht - dann gilt für alle alle Klassen außer Abschlussklassen das Szenario C (Distanzlernen). Für die Abschlussklassen gilt auch bei einer Inzidenz von mehr als 100 das Wechselmodell (Szenario B).
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch im Unterrichtsraum zu tragen.
Die schriftlichen Prüfungen finden unabhängig vom geltenden Szenario statt.
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Die schriflichen Abiturprüfungen finden unabhängig vom geltenden Szenario in Präsenz statt.
Aktuelle Entwicklungen und weitergehende Informationen zu den Abiturprüfungen werden wir Ihnen hier einstellen!
Bei Präsenzunterricht - also Unterricht in der Schule - beachten Sie bitte unbedingt die
Anfangszeiten des Präsenzunterrichts: vgl. untenstehende Tabelle
Wird der Unterricht online erteilt, findet dieser im erprobten Online-Format nach Stundenplan (Beginn zu den üblichen Unterrichtszeiten, z. B. Beginn um 07:55 Uhr) statt (vgl. Abschnitt unten zu Online-Unterricht an der BBS).
Gruppe A | 08:10 Uhr | Berufliches Gymnasium (BG), Fachoberschule (FOS) |
Gruppe B | 08:25 Uhr | Berufsschule (BS), Berufsfachschulen (BFS) |
Gruppe C | 07:55 Uhr | Berufseinstiegsschule (BES), Fachschule Sozialpädagogik (FS SozP), Berufsfachschule Sozialassistenz (BFS SozA), Berufsfachschule Pflegeassistenz (BFS PA), Berufsfachschule Generalistische Pflege und Altenpflege (BFS GenP, BFS Alt) |
Online-Unterricht nach Stundenplan durchgeführt. Wie erfolgreich wir diese Wochen waren, lesen Sie hier:
Ein Leuchtturm 215 Kilometer von der Küste entfernt - Protokoll einer Digitalisierung
Weitere Informationen zum Online-Unterricht erhalten Sie über Ihren Klassenlehrer. Nehmen Sie hierzu am besten E-Mail-Kontakt zu ihrem Klassenlehrer auf. Sie können dafür auch das Kontaktformular auf dieser Homepage nutzen; Ihre Nachricht gelangt dann automatisch in unser Schulbüro und wird weitergegeben - geben Sie dann unbedingt neben Ihrem Namen und Ihrer Klasse auch eine aktuelle E-Mail-Adresse an.
Für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, für Seife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel und eine verstärkte Reinigung im Gebäude wird gesorgt.1)
Auf dem gesamten Gelände der Schule und auch in den Gebäuden gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Unterrichtszeit im Unterrichtsraum verpflichtend. Diese Regelung gilt unabhängig vom Inzidenzwert. 2)
Zum Schutz der gesamten Schulgemeinschaft beachten Sie bitte unbedingt auch die unten dargestellte Grafik,
die darstellt, wie bei Krankheitssymptomen zu verfahren ist!
2) Beachten Sie hierzu den nachfolgenden Abschnitt zu "Besondere Regelungen und Befreiungen im Kontext Corona"
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen. Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen verbleiben, nehmen hierzu umgehend Kontakt zu ihrem Klassenlehrer bzw. ihrem Tutor auf, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:
Herzkreislauferkrankungen
Diabetes
Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
Krebserkrankungen
Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Der reguläre Schulbetrieb erfordert die Präsenz in der Schule und gegebenenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Sollte dies für einzelne Schülerinnen und Schüler nicht möglich sein, kann die Schulleitung auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule (Version 3.2 Stand: 22.10.2020)
Schülerinnen und Schüler, die einer der in Kap. 24 genannten Risikogruppen angehören, haben im Szenario A regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus den oben beschriebenen Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, haben ebenfalls regelmäßig am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für Ausnahmefälle ist eine Härtefallregelung möglich. Einen entsprechenden Antrag können Erziehungsberechtigte bei der Schulleitung stellen. Den Antrag und eine Handlungshilfe finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
Kapitel 24
Vielmehr sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei Vorliegen von chronischen Erkrankungen insbesondere
- des Herz-Kreislauf-Systems,
- der Lunge (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD),
- chronischen Lebererkrankungen,
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit),
- mit einer vorliegenden Einschränkung des Immunsystems aufgrund einer Krebserkrankung oder
- mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison)
… entscheiden, ob trotz optimaler Therapie das Risiko für einen möglicherweise schweren Verlauf einer COVID-Erkrankung besteht.
Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Rundverfügung Nr. 26 / 2020
Zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368)
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht
Es ergehen dazu folgende verbindlichen Weisungen an die Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
[…]
e) Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.
f) Soweit bei der Schule ein Befreiungstatbestand von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung glaubhaft gemacht wird, muss sich aus einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grund des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Wenn relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu benennen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage die attestierende Ärztin oder der attestierende Arzt zu ihrer oder seiner Einschätzung gelangt ist.

Auf einen Blick!
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